AGB

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1.

Allgemeines

Die folgenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrags, der zwischen dem Auftraggeber und Jan Christoph sowie Claudia Delarosa abgeschlossen wird. Höhere Gewalt, Gewerbeeinstellung, Maßnahmen von Behörden oder ähnliche unvorhergesehene Ereignisse entbinden die Künstler von der Erfüllung abgeschlossener Verträge.

2.

Kontaktdaten Künstler

Claudia Delarosa
Bardowickstrasse 31,
28329 Bremen,
Bremen
Tel.: O178 6013370
E-Mail: claudia@christoph-delarosa-projects.de

und

Jan Christoph
Dorumstraße 20
28217 Bremen
Bremen
O421 3968809
E-Mail: jan@christoph-delarosa-projects.de

Kontakt

3.

Angebot und Vertragsabschluss

Die Informationen auf der Internetseite www.christoph-delarosa-projects.de sind unverbindlich und stellen kein bindendes Angebot dar. Der Auftraggeber erhält auf Anfrage per E-Mail das individuelle Angebot. Eine Buchung erfolgt über eine schriftliche Zusage des Auftraggebers und die damit verbundene Bestätigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Jan Christoph und Claudia Delarosa. Die in diesem Vertrag getroffenen Vereinbarungen unterliegen dem Stillschweigen beider Vertragspartner. 

4.

Zeitlicher Ablauf

Spätestens 90 Minuten vor der Darbietung kann der Künstler mit dem Aufbau der Anlage beginnen (ggf. je nach Belegung der Räumlichkeiten und nach vorheriger Absprache ist auch weniger Aufbauzeit möglich). Zu diesem Zeitpunkt sollte eine vom Auftraggeber beauftragte Person mit Schlüsselgewalt (Küster, Hausmeister, etc.) zu den Räumlichkeiten/ der Stromversorgung anwesend sein bzw. vorab den Zugang ermöglichen.

5.

Gage

Die Künstler sind als Kleinunternehmer von der Ausweisung der Umsatzsteuer nach § 19 UStG befreit. Die vereinbarte Gage versteht sich “brutto wie netto”. Die Zahlung erfolgt bar oder per Überweisung.
Der vereinbarte Betrag muss spätestens eine Woche VOR dem Leistungsdatum dem Konto der Künstler gutgeschrieben worden sein. 

6.

Bestimmungen, Anweisungen

6.1. Sicherheitsbestimmungen:

Der Vertragspartner sorgt auf seine Kosten und seine Verantwortung für den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung und die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen. Für die persönliche Sicherheit der Künstler am Veranstaltungsort sowie für Schäden am Equipment der Künstler, die durch den Vertragspartner oder Dritte im Verantwortungsbereich des Vertragspartners entstehen, haftet der Vertragspartner nach Maßgabe des BGB.

6.2. Werbung:

Der Vertragspartner gestattet dem Künstler, am Veranstaltungstag, am Veranstaltungsort, Werbung für sich zu betreiben (CD- Verkauf, Verteilung von Visitenkarten und Autogrammkarten).

6.3. Audio- / Video- / Foto-Aufnahmen:


Der Vertragspartner gestattet dem Künstler unentgeltlich Audio-, Video-, Foto-Aufnahmen von seinem Auftritt anzufertigen. Sämtliche eventuelle Rechte für diese Aufnahmen werden unwiderruflich vom Vertragspartner an den Künstler abgegeben. Der Veranstalter verpflichtet sich von ihm produziertes Bild- und Ton- Material, auf dem die Künstler zu sehen oder/ zu hören sind, vor einer Veröffentlichung von den Künstlern genehmigen zu lassen.

6.4. Künstlerische Freiheit:


Der Künstler ist in seiner Darbietung frei, insbesondere hinsichtlich der Art der Interpretation der Songs.

6.5 GEMA:


GEMA-Pflichten in Bezug auf öffentliche Aufführungen werden vertragsgemäß nicht vom Künstler übernommen, sondern fallen in den Verantwortungsbereich des Vertragspartners.

7.

Rücktritt / Kündigung

Der Auftraggeber kann die Buchung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung schriftlich widerrufen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs (E-Mail Zeitstempel). Wird der Vertrag erst innerhalb dieser 14 Tage vor der Veranstaltung geschlossen, verfällt diese Frist.
Wird die Veranstaltung nachträglich durch den Auftraggeber abgesagt oder die Buchung von Jan Christoph und Claudia Delarosa nach Ablauf der 14 Tage vom Auftraggeber widerrufen, so verpflichtet sich der Auftraggeber, Storno-Gebühren zu entrichten.
Der Künstler kann in diesem Falle pauschal folgende anteilige Vergütung vom Vertragspartner verlangen:
25% der vereinbarten Gage, wenn noch mindestens drei Monate, 50% wenn mehr als einen Monat und 75%, wenn mehr als zwei Wochen zwischen der Kündigung bzw. dem Rücktritt und dem Tag der Veranstaltung liegen.
Bei kurzfristigeren Erklärungen in diesem Sinne (Kündigung bzw. Rücktritt) sind 100% der Vergütung fällig.
Sofern im Fall einer behördlichen Anordnung im Zusammenhang mit einer Pandemie (z.B. Corona) die Veranstaltung nicht durchgeführt werden kann, gilt dies nicht als schuldhafte Vertragsverletzung. Besteht ein Veranstaltungsverbot, ist die vereinbarte Gage nicht zu zahlen, bzw. die bereits gezahlte Gage zu erstatten.
Veranstaltungsbeschränkungen (z.B. Verringerung der Gästeanzahl) zählen nicht, da die Leistung der Künstler weiterhin erbracht werden kann.
Wird die Veranstaltung auf Wunsch des Veranstalters abgesagt, ohne dass ein Veranstaltungsverbot vorliegt und auch keine Verlegung des Termins stattfindet, können die Künstler pauschal die oben aufgeführte, anteilige Vergütung vom Vertragspartner verlangen.
Hat der Vertragspartner die Vergütung bereits voll oder teilweise geleistet, gelten die vorstehenden Sätze für das Behaltendürfen der Vergütung in der jeweiligen Höhe entsprechend.
Sollten auf Grund besonderer Umstände (z.B. plötzliche schwere Erkrankung, Todesfall im Familienkreis, Verkehrsunfall, unvorhersehbarer Stau, höhere Gewalt, etc.) die Künstler zum vereinbarten Termin zu spät oder gar nicht erscheinen können, gilt dies nicht als schuldhafte Vertragsverletzung. Es kann durch die Künstler keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Die Gage ist in diesem Falle nicht zu zahlen.

8.

Krankheit des Künstlers

Bei Krankheit der Künstler entfallen alle Ansprüche aus diesem Vertrag. Die Künstler sind verpflichtet, die Erkrankung innerhalb einer Woche durch ärztliches Attest nachzuweisen und bemühen sich um passenden Ersatz. Sollte kein entsprechender Ersatz gefunden werden, ist dies den Künstlern nicht anzulasten.

9.

Datenschutz

Nach rechtsgültiger DSVGO- Verordnung (ab dem 25.05.18 ) wird hiermit eingewilligt, dass Daten im Bezug auf die Erfüllung des Auftrags gespeichert, genutzt und verarbeitet werden. Dies ist nötig, um eine einwandfreie Kommunikation und Absprache zu gewährleisten. Die ausführliche Datenschutzerklärung ist unter https://christoph-delarosa-projects.de/datenschutzerklarung/ einsehbar. Dieser Einwilligung kann jederzeit unter music@christoph-delarosa-projects.de widersprochen werden.

10.

Salvatorische Klausel

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Klauseln unberührt. Die ganz oder teilweise ungültige Bestimmung soll durch eine Regelung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bremen.